TCR Group s.r.o. - Überprüfung von Mitarbeitern mit Krankschreibung

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Überprüfung von Mitarbeitern mit Krankschreibung

Wir bieten unseren Kunden die Dienstleistung der Überprüfung krankgeschriebener Mitarbeiter an. Diesen Service bieten wir seit der Neufassung des Krankenversicherungsgesetzes an. Nach diesem Gesetz zahlt der Arbeitgeber für die ersten 14 Tage der Krankschreibung. Diese Dienstleistung ist daher für Arbeitgeber von Vorteil.

Die Kontrolltätigkeit erfolgt unter Wahrung der Privatsphäre des Arbeitnehmers und unter Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen für die Kontrolle von Krankgeschriebenen. Die Kontrolldurchführungen erfolgen so, dass sie keine Belästigung darstellen.

Der Inspektor erscheint zum vereinbarten Zeitpunkt am Wohnort des krankgeschriebenen Arbeitnehmers und legt seinen Dienstausweis und eine Vollmacht des Auftraggebers vor, die ihn zur Kontrolle ermächtigt.

Ist die arbeitsunfähige Person nicht anwesend, so wartet der Inspektor 30 Minuten und nach Ablauf dieser Zeit nimmt er eine erneute Überprüfung vor. Erfolgt bei dem zweiten Versuch keine Kontaktaufnahme mit dem krankgeschriebenen Arbeitnehmer, fertigt der Inspektor ein Protokoll an und hinterlässt eine Kopie des Protokolls im Briefkasten des krankgeschriebenen Arbeitnehmers.

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